Erster PV-Gipfel: Zukünftig Mieterstrom vereinfachen

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Jüngst legte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck den ersten Entwurf einer Photovoltaik-Strategie vor. Darin werden 11 Handlungsfelder definiert mit dem Ziel, den Photovoltaik-Ausbau zu beschleunigen. In einer Pressemitteilung betonte Habeck dazu, dass dieser nur gemeinsam mit allen Akteuren gelänge. Zur Erinnerung: Bis 2035 will die Bundesregierung eine Treibhausgasneutralität im Stromsektor erreichen und bereits 2030 sollen 80 % des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Mieterstrom attraktiver machen

Der Entwurf formuliert als ein Handlungsfeld das Vorhaben, dass Strom auf verschiedene Weise von Wohnungs- und Gebäudeeigentümern sowie Mietenden ohne großen Bürokratieaufwand vermarktet und verwendet werden kann. In diesem Rahmen sollen die Eigenverbrauchsvorteile erweitert werden. In einem Mehrparteienhaus sollen Mieter zudem eine pauschale Strommenge aus der Solaranlage nach einem bestimmten Schlüssel zugewiesen bekommen, wobei Mieter selbst entscheiden können, ob sie an diesem Modell partizipieren möchten. Die Immobilienzeitung zitiert in diesem Kontext die Hauptgeschäftsführerin des Wohnungswirtschaftsverbandes GdW Ingeborg Esser. Sie vertritt die Meinung, dass – sofern der Mieterstrom günstiger als der alternative Strombezug sei – diesen künftig auch alle Mieter nutzen sollten.

Als einer der günstigsten Energieträger zählt Photovoltaik zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen der Zukunft. Ein guter Grund dafür, dass Mieterstrom auch in reinen Gewerbegebäuden möglich sein sollte, so wie im Entwurf vorgesehen.

Weitere Handlungsfelder lauten u.a. die Freiflächenanlagen stärker auszubauen sowie Photovoltaik auf dem Dach zu erleichtern, um auf diese Weise mit neuen Anreizen dafür zu sorgen, dass PV-Anlagen zur Regel werden. Eine Vereinfachung ist auch für die Nutzung von Steckersolargeräten geplant und Balkon-PVs sollen dafür in dem Katalog privilegierter Maßnahmen der entsprechenden Gesetze erfasst werden. Denn in Steckersolargeräten sieht die Bundesregierung eine niedrigschwellige Möglichkeit, um einen aktiven Part bei der Energiewende zu bekleiden.

Von der Ausnahme zum Regelfall

Der Entwurf zielt des Weiteren darauf ab, dass die Genehmigung von Photovoltaikanlagen an denkmalgeschützten Gebäuden zum gängigen Prinzip wird und die oftmals hinderliche Wechselwirkung von Denkmalschutzbelangen und dem PV-Ausbau auf Dächern gelöst wird.

Nach diesem Aufschlag soll nun am 3. Mai die finale Strategie vorgelegt werden. 

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