Ebenso wie das neue Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. Januar die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ in Kraft. Damit will die Bundesregierung wie ankündigt Eigentümern beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen finanziell unter die Arme greifen. Die Förderung ist dafür erstmals auch sozial ausgerichtet. Das heißt: Wer weniger verdient, wird mehr gefördert. Im Fokus dabei: Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro. Bis zu 70 % kann der Investitionskostenzuschuss betragen. Denn die verschiedenen Boni lassen sich miteinander verknüpfen.
„Die Antragstellung erfolgt über die KfW. Ab dem 27. Februar soll es dafür losgehen. Dennoch soll der Heizungsaustausch oder die Effizienzmaßnahme schon jetzt in Auftrag gegeben und der Förderungsantrag zu den neuen Konditionen entsprechend nachgereicht werden können“, weiß Jovica Denadija, Geschäftsführer bei Wentzel Dr., zu berichten.
Die Fördermaßnahmen finanzieren sich aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Sie bleiben von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 und den damit verbundenen drastischen Einsparungen unangetastet.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Einheitlicher Grundfördersatz von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude auf Basis Erneuerbarer Energien + möglicher Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen oder Zuschlagspauschale von 2.500 Euro für Biomasseheizungen
- Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % (bis 31. Dezember 2028) für selbstnutzende Eigentümer. Gültig für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen. Ab dem 1. Januar 2029 Zuschussreduktion von 3 % alle zwei Jahre.
- Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro
- Mögliche Zuschüsse für einzelne Effizienzmaßnahmen, z.B. bis zu 20 % Förderung für die Dämmung der Gebäudehülle, für Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung
Maximal förderfähige Investitionskosten beim Heizungstausch:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Maximal förderfähige Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen:
- 60.000 Euro mit individuellem Sanierungsplan
- 30.000 Euro ohne Sanierungsplan
Ebenfalls neu ist seit Jahresbeginn ein ergänzenden Kreditangebot (maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit) für den Heizungsaustausch und weitere Effizienzmaßnahmen, welches beim BAFA beantragt werden kann. Antragstellende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten eine Zinsverbilligung, vorausgesetzt sie nutzen die Wohneinheit selbst.
Ihre Wentzel Dr. Immobilienexperten helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zum Heizungsaustausch! Hier finden Sie unsere Standorte.