EU-Sanierungspflicht für Eigentümer hinfällig

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In den vergangenen Tagen machte eine Nachricht in den Medien die Runde, die vielen Eigentümern Mut macht. Einen individuellen Sanierungszwang von privaten Häusern soll es nicht mehr – wie ursprünglich durch ein EU-Gesetz vorgesehen – geben. So entschieden jüngst Vertreter des EU-Parlaments und des Rats der Mitgliedstaaten. Sie einigten sich auf neue Energievorgaben im Gebäudesektor und damit auf eine Reform der sogenannten Gebäuderichtline. Ausschlaggebend waren vor allem die mit einer Sanierungspflicht verbundenen hohen Kosten für Hausbesitzer.

„Für Eigentümer ist das eine wirklich gute Nachricht, die auch einem befürchteten dramatischen Wertverlust von älteren Gebäuden entgegenwirkt. Hinzu kommt, dass die Zinsen erstmalig wieder zwei Monate in Folge gesunken sind. Diese Rahmenbedingungen können durchaus zu einer Belebung der Transaktionen auf dem Immobilienmarkt führen“, bewertet Winfried Lux, Prokurist Commercial / Investment bei Wentzel Dr. die Lage.

Indikatoren, die eine neue Marktphase einläuten?

Ursprünglich sollten deutschlandweit bis 2033 bis zu 45 % der bestehenden Wohngebäude saniert werden. Jetzt heißt es: Ab dem Jahr 2030 sollen alle NEUEN Gebäude klimaneutral sein. Der gesamte Gebäudebestand soll bis 2050 dieses Ziel erreicht haben. Ferner soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden im Schnitt um 16 Prozent bis 2030 und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt werden.

Für Nicht-Wohngebäude gilt allerdings nach wie vor: Für 16 % der am schlechtesten sanierten Gebäude besteht bis 2033 die Pflicht zur Renovierung sowie zur Installation von Solaranlagen, wo diese sich technisch und wirtschaftlich anbieten.

Was außerdem beschlossen wurde: Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen müssen bis 2040 ausgetauscht werden.

Formell müssen jetzt Parlament und EU-Staaten der Einigung noch zustimmen. Durch die direkte Beteiligung von Vertretern beider Parteien an den Verhandlungen scheint das sehr wahrscheinlich.

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