Alle Jahre wieder: Die Betriebskostenabrechnung

Unser Wentzel Dr. Blog aus den Bereichen:

Wentzel Dr. zieht Bilanz: Fast 20.000 Betriebskostenabrechnungen haben wir 2023 erstellt. Eine ganze Menge! Ein großer Dank gilt unseren vielen qualifizierten Mitarbeitern, die sich verantwortungsbewusst in Voll- oder Teilzeit um die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen kümmern und natürlich unseren Auftraggebern für Ihr Vertrauen. Das macht sich bezahlt. Zu weniger als 5% der erstellten Abrechnungen gab es Rückfragen. Ein Indiz für unsere erstklassige Arbeit. „Jahrelange Erfahrung sowie regelmäßige Schulungen garantieren hochwertige sowie transparente und nachvollziehbare Abrechnungen von Wentzel Dr.“ erklärt Carsten Jonas, Geschäftsführer bei der Immobilienmanagement GmbH, das Erfolgsgeheimnis und verweist auf den besonderen Service: „Durch Rahmenverträge für verschiedene Betriebskostenarten kommen Mieter einer von Wentzel Dr. verwalteten Wohnung in den Genuss von Konditionsvorteilen“.

Was unsere Arbeit außerdem auszeichnet? Wentzel Dr. stellt Mietern via eigens programmiertem Online-Portal ihre Abrechnungen zum Speichern und zum Download zu Verfügung. Das spart Papier und Porto. Ein Plus vor allem für die Umwelt. Denn das Thema Nachhaltigkeit liegt uns sehr am Herzen. Alternativ können Mieter ihre Abrechnung auch als digitalen Brief zum Download per E-Mail erhalten.

Was ist überhaupt eine Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskosten werden gerne auch als „zweite Miete“ bezeichnet. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Heizung, Wasser und Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Putz- und Hausmeisterservice, Gartenpflege, Beleuchtung, Aufzug, Schornsteinfeger, Grundsteuer und bestimmte Versicherungen wie Wohngebäude-, Gebäudehaftpflicht- oder Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.

Kleiner Tipp: Geben Sie die Kosten für Hausmeister- und Reinigungsservice sowie für Gartenpflege in Ihrer Steuererklärung an.

Betriebskosten werden wie im Mietvertrag geregelt abgerechnet. Dieser fixiert auch die Höhe der Betriebskosten. Dabei gibt es zwei Optionen. Neben monatlichen Vorauszahlungen sind ebenso Pauschalen möglich. Letztere verzichten auf eine genaue Abrechnung.

Welche Angaben sind verpflichtend in einer Betriebskostenabrechnung?

Der Abrechnungszeitraum, der Umlageschlüssel, die Gesamtkosten, die Berechnung des Mieteranteils, die Vorauszahlungen sowie die Rück- und Nachzahlungen gehören als verbindliche Angaben in eine Betriebskostenabrechnung.

Zur Erklärung: Es gibt drei Arten von Umlageschlüsseln: nach Verbrauch, nach Anzahl der Quadratmeter oder nach Anzahl der Bewohner. Welche im Einzelfall zugrunde liegt, ist im Mietvertrag vorgeschrieben. Wenn nicht, erfolgt die Regelung nach Anzahl der Quadratmeter. Nur die Heizkosten berechnen sich in diesem Fall nach Verbrauch. Grundsätzlich gilt für Heizkosten, dass 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch und der Rest nach Umlageschlüssel abgerechnet werden muss.

Wie hoch belaufen sich die Betriebskosten im Allgemeinen?

Eine generelle Antwort ist hier nur bedingt möglich, da die Höhe der Kosten von den durchgeführten Arbeiten, den Versorgern sowie den Verträgen abhängt. Um Ihnen einen Richtwert zu geben: Der Deutsche Mieterbund bezifferte eigenen Berechnungen zufolge 2018 die durchschnittlichen Betriebskosten auf 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Bis wann muss die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung erfolgt sein?

Spätestens zwölf Monate nach Abrechnungszeitraum muss dem Mieter die Betriebskostenabrechnung vorliegen. Erfolgt die Abrechnung erst nach Ablauf der Frist, ist eine Nachforderung hinfällig. Mieter hingegen haben rückwirkend Anspruch auf ein Guthaben (bis zu drei Jahre).

Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen unserer Hausverwaltung.