Die Strom- und Wärmeversorgung soll energieeffizienter und innovativer werden. So lautet das Ziel der Bundesregierung. Stichwort Klimawende. Erneuerbare Energien, darunter Wind- und Wasserkraft, Solarenergie, Erdwärme sowie Energie aus Biomasse, und moderne Technologien sollen helfen, Energie einzusparen. Bis 2050 sollen erneuerbare Energien einen Anteil von ca. 60 % am Bruttoendenergieverbrauch und 80 % am Bruttostromverbrauch ausmachen. Ein herausforderndes Ziel!
Es besteht akuter Handlungsbedarf!
Für Zinshausbesitzer rückt der energetische Sanierungszustand daher immer mehr in den Fokus. Er wird zu einem essenziellen Kriterium sowohl für die Vermietung als auch für den Verkauf. Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, legt dabei die Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude fest und macht Vorgaben zu Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmestandard und Hitzeschutz. Zudem sind potenzielle Mieter durch die gestiegenen Energiekosten sensibilisiert und achten auf einen ausgewiesenen Energieverbrauch. Längst gehört ein Energieausweis zum verpflichtenden Standardprogramm.
All diese Entwicklungen haben zur Folge, dass sich energetisch nicht sanierte Häuser aktuell im Nachteil befinden. Vielen Eigentümern machen zudem für eine schnelle klimafreundliche Umsetzung der derzeitige Handwerkermangel sowie Engpässe bei den Lieferketten einen Strich durch die Rechnung. „In solchen Fällen und unter Abwägung aller Pros und Contras sind durchaus Gedankenspiele erlaubt, die Immobilie schnellstmöglich zu verkaufen“, berichtet Winfried Lux, verantwortlich für den Bereich Commercial / Investment bei Wentzel Dr. und ergänzt „Anderseits bietet das Thema Nachhaltigkeit, richtig umgesetzt, auch die Chance auf eine Wertsteigerung und mehr Profitabilität“. Informationen zur Umsetzung eines individuellen Sanierungsplans finden Interessierte zum Beispiel auf der Website der Verbraucherzentrale. Ebenfalls hilfreich ist der Sanierungskonfigurator des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Mithilfe des Online-Tools auf www.sanierungskonfigurator.de können Eigentümer nicht nur den aktuellen Energiebedarf einschätzen, sondern auch den zukünftigen, nach erfolgten Energiespaßmaßnahmen, simulieren lassen.
Welche Modernisierungsarbeiten kann ich als Eigentümer auf die Mieter umlegen?
Das BGB (§ 559) regelt die Mieterhöhung nach Modernisierungsarbeiten. Ihm zufolge gilt die energetische Sanierung eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit als umlagefähig. Wichtig ist dabei der klar erkennbare Mehrwert und dass es sich nicht nur um gängige Renovierungsarbeiten handelt. Beispiele: Die Endenergie wird nachhaltig eingespart, der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert oder aber die allgemeinen Wohnverhältnisse nachhaltig verbessert.
CO2-Steuer bittet auch Vermieter zur Kasse
Änderung gibt es auch bei der Anpassung der CO2-Steuer. So ist diese nicht mehr nur Sache des Mieters, sondern muss im Rahmen eines 10-Stufenmodells, abhängig von der Energiebilanz, zukünftig anteilig vom Vermieter getragen werden.
„Bei nicht sanierten Gebäude gibt es enorm viel zu beachten. Und nahezu sicher ist, dass die Sanierungsanforderungen in Zukunft noch steigen werden. Eine nicht zu unterschätzende Tatsache, die durchaus für einen zeitnahen Immobilienverkauf spräche“, so Winfried Lux abschließend.
Ihr Kontakt für Zinshäuser & Anlageimmobilien:
Winfried Lux, Prokurist Commercial / Investment
Mobil: +49 (0)152 – 56 40 411 8
E-Mail: winfried.lux@wentzel-dr.de