Wohnraum-ID für Kurzzeitvermietungen in Nordrhein-Westfalen

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In Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster benötigen Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum für Kurzzeitvermietungen seit dem 01.07.2022 eine Wohnraum-ID. Eigentümerinnen und Eigentümer können sich dafür kostenlos unter bauportal.nrw registrieren. Darauf weist das Land Nordrhein-Westfalen auf seiner Website hin.

Die Wohnraum-ID ist notwendig, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer für weniger als 90 Tage – oder an Studierende für weniger als 180 Tage – pro Kalenderjahr vermieten möchten. Sie erhalten nach der Registrierung eine 12-stellige Nummer, die sie bei allen Anzeigen auf Onlineplattformen und in den Printmedien angeben müssen.

Belegungskalender führen

Die neue Pflicht gilt nur in den Städten, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben. Dies betrifft derzeit sechs von 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Zum Nachweis der Kurzzeitvermietung ist außerdem ein Belegungskalender zu führen. „So wird sichergestellt, dass jeder Anbieter von Wohnraum identifizierbar ist und nachvollziehbar bleibt, wie häufig eine Wohnung für etwas anderes als das dauerhafte Wohnen genutzt wurde“, erklärt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen

 Regelung für Ferienwohnungen

Auch wer gewerblich genutzte Räume – in der Regel gewerbliche Ferienwohnungen – in Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln oder Münster vermietet und dies auf Anzeigenportalen bewirbt, muss sich registrieren und die Wohnraum-ID in den Anzeigen angeben. Gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter müssen jedoch keinen Belegungskalender führen.

Wenn Wohnraum länger als 90 Tage – bei Studierenden: länger als 180 Tage – pro Kalenderjahr vermietet werden soll, liegt eine Zweckentfremdung vor: Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen und gebührenpflichtigen Genehmigung der Städte Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln oder Münster.

„Registrierung jederzeit, digital verwaltet und kostenfrei: Durch die neue Wohnraum-ID bekommen Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster einen umfassenden Einblick in die Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Damit haben sie ein starkes Werkzeug an der Hand, um der Zweckentfremdung von Wohnungen als Schattenhotels entgegenzuwirken. Das Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen macht es möglich. Denn: Wohnungen sind zuallererst zum Dauer-Wohnen da“, sagt Ina Scharrenbach.

Hintergrund:

Die Wohnraum-ID ist ein Werkzeug aus dem Wohnraumstärkungsgesetz, von dem die sechs genannten nordrhein-westfälischen Großstädte mittels ihrer Zweckentfremdungssatzung Gebrauch machen. Das Gesetz war 2021 auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht und verabschiedet worden.

Weitere Informationenn unter: https://www.bauportal.nrw/wohnen/wohnraum-identitaetsnummer

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