Wie hoch dürfen Bäume im Garten eigentlich sein?

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Ein Haus mit eigenem Garten ist der Wohntraum vieler Deutschen. Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen ihren Garten prinzipiell so bepflanzen, wie es ihnen beliebt. Das gilt auch für Bäume. Die aber werfen häufig Schatten oder ragen ins benachbarte Grundstück hinein. Da stellt sich die Frage: Wie hoch dürfen Bäume im Garten eigentlich sein? Die Gartenexpertin Iris Steinweller hat die Antwort.

Abstand zur Grundstücksgrenze relevant

Eine Obergrenze für die Höhe von Bäumen in privaten Gärten existiert grundsätzlich nicht. Allerdings gilt es einige Regelungen zu beachten. Denn eine – zumindest in den meisten Bundesländern – relevante Kennzahl ist der Abstand zum Nachbargarten. Je nach Bundesland gelten ab einem Mindestabstand zwischen einem und vier Metern zum Nachbargarten keine Limitierungen der Baumhöhe – darunter schon. Bei einem geringeren Abstand haben Nachbarinnen und Nachbarn einen Anspruch darauf, dass ein dort wachsender Baum gestutzt wird.

Allerdings muss ein Einspruch gegen die Existenz eines solchen, zu nah am eigenen Grundstück stehenden Baumes, innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Unterlässt man dies, ist der Anspruch auf eine Begrenzung der Baumhöhe verjährt. Pech hat man, wenn man sich in Bremen, Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern von nachbarlichen Bäumen gestört fühlt: In diesen Ländern gelten keine Regelungen für Mindestabstände.

Bundesländer regulieren unterschiedlich

Neben den Mindestabständen gelten noch andere Regelungen für die Bepflanzung des eigenen Gartens. Beispielsweise dürfen Bäume und Sträucher, die bis zu einem halben Meter Abstand zur Grenze haben, in den meisten Bundesländern maximal zwei Meter hoch werden.

Weiteres Beispiel: Ragen Äste oder Ähnliches über die Grundstücksgrenze hinaus und somit auf den eigenen Garten, darf man diese zwar abschneiden. Zuvor muss man der Eigentümerin oder dem Eigentümer aber die Gelegenheit gegeben haben, diese innerhalb eines annehmbaren Zeitraums selbst zu stutzen.

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