Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit der Immobilie?

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Wenn sich Paare trennen, ist die gemeinsam bewohnte Immobilie häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige wichtige Urteile für diesen Fall zusammengestellt.

Geldgeschenk zurückholen?

Geldgeschenke der Eltern sind im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung durchaus üblich. In einem Fall hatten die Schwiegereltern einem Ehepaar einen Geldbetrag geschenkt, damit das Darlehen für einen Hauskauf abgelöst werden kann. Doch dann wurde die Ehe geschieden. Das Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen 4 UF 52/15) urteilte, in dieser Situation könne ein Anspruch auf Rückzahlung Geldes gegenüber dem Schwiegerkind entstehen. Denn die Grundlage für die Zahlung sei weggefallen.

Eigenbedarf bei Trennungsabsicht

Eine bevorstehende Scheidung kann Auslöser für eine Eigenbedarfskündigung sein. Wenn beide Partner eine räumliche Trennung anstreben, ist es möglich, eine bislang vermietete Immobilie zu beanspruchen. Das Landgericht Heidelberg (Aktenzeichen 5 S 42/12) stellte klar, dass dazu die häusliche Gemeinschaft nicht schon aufgelöst oder die Scheidung eingereicht sein müsse. Es genüge die ernsthafte räumliche Trennungsabsicht.

Allein in der Mietwohnung

Überlässt ein Ehegatte nach einer Trennung die gemeinsam gemietete Wohnung dem anderen Partner zur alleinigen Nutzung, dann entstehen daraus gewisse Ansprüche. Der Betroffene kann nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 12 UF 170/15) verlangen, dass bereits in der Trennungsphase und nicht erst nach erfolgter Scheidung eine gemeinsame Erklärung an den Vermieter formuliert wird. Darin wird das Ausscheiden der jeweiligen Person aus dem Mietverhältnis im Falle der Scheidung festgelegt.

Zweitwohnungssteuer für den Ehemann

Manche Paare können auf eine Zweitwohnung zurückgreifen, wenn sie eine räumliche Trennung anstreben. Zwei Partner praktizierten das innerhalb derselben Stadt. Die Ehefrau blieb im Einfamilienhaus, der Ehemann wechselte in eine kleinere Wohnung, die er allerdings nicht als Hauptwohnsitz anmeldete. Die Kommune zog daraufhin den Mann für die Zweitwohnungssteuer heran. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 14 A 2608/05) hatte daran nichts zu beanstanden.

Nicht zu lange warten

Im Zuge einer Scheidung kann jeder der Betroffenen einen Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung stellen. So tat es eine Frau, die seit 16 Monaten rechtskräftig geschieden war. Sie lebte immer noch mit ihrem Ex-Ehemann im gemeinsamen Haus: er im ersten Stock, sie im Erdgeschoss. Das Oberlandesgericht Bamberg (Aktenzeichen 2 UF 154/16) lehnte diesen Antrag ab. Die Begründung: Solch ein Anspruch könne lediglich innerhalb eines Jahres nach der Scheidung geltend gemacht werden.

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