Umwandlungsverbot: Das steht drin im neuen Baulandmobilisierungsgesetz

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Nach dem Bundestag billigte im Juni 2021 auch der Bundesrat das Baulandmobilisierungsgesetz. Darin ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorgesehen. Was müssen Eigentümerinnen und Eigentümer darüber wissen?

Ein generelles Verbot für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beinhaltet das Gesetz nicht. Vielmehr werden die Landesregierungen ermächtigt, durch eigene Rechtsverordnungen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen eine Genehmigung für solche Umwandlungen notwendig ist. Dies können auch Gebiete sein, in denen kein sogenannter Milieuschutz herrscht.

Die Genehmigungspflicht gilt maximal bis zum 31.12.2025. Diese Befristung soll sicherstellen, dass die Einschränkung nicht von Dauer ist. Und: Sie besteht in der Regel nur, wenn sich in dem Gebäude mehr als fünf Wohnungen befinden. In bestimmten Fällen gibt es sogar einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung – zum Beispiel zur Wahrung berechtigter Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

„Die Regelung berücksichtigt die Interessen der Mieter vor Verdrängung und die Interessen von Eigentümern und insbesondere Kleineigentümern gleichermaßen“, kommentiert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in einer Pressemitteilung.

Mieterschutz oder Eigentumsverhinderung?
Anders sieht es der Immobilienverband Deutschland (IVD). „Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen trifft in erster Linie kaufwillige Mieter, die oft keine andere Chance haben, an Wohneigentum zu gelangen“, sagt IVD-Präsidenten Jürgen Michael Schick. „Bund und Länder betreiben damit keinen Mieterschutz, sondern Eigentumsverhinderung. Viele Mittelschichtfamilien werden somit um eine attraktive – und meistens auch einzige – Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge gebracht.“

Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kritisiert die Regelung, weil so die für die Altersvorsorge dringend notwendige Eigentumsbildung verhindert werde. „Die Neuregelung beim Umwandlungsverbot schafft keine einzige neue Wohnung. Stattdessen wird der Erwerb von bezahlbaren Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern noch weiter erschwert“, erklärt BFW-Präsident Andreas Ibel.

Welche Regelungen in Ihrer Region gelten, wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wentzel Dr. Shops vor Ort. Fragen Sie uns gern!