Der März markiert bekanntermaßen den meteorologischen Frühlingsanfang. Doch der 1. März 2023 steht für einen weiteren Beginn. Seit diesem Tag können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ stellen. Damit soll ein energieeffizientes und nachhaltiges Bauen mit bis zu 150.000 Euro pro Immobilie unterstützt werden.
Entsprechend gilt die Förderung sowohl für Neubauten als auch für den Erstkauf. Sie greift dann, wenn der Betrieb des Gebäudes sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen, eine hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten sowie einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom hervortut. Ebenso ist der energetische Standard „Effizienzhaus – Stufe 40“ Mindestvoraussetzung.
Noch genauer steht es auf der Website der KfW. Diese weist in ihren Förderauflagen darauf hin, dass die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ bzw. „“Klimafreundliches Wohngebäude – QNG“ gegeben sein müssen. Trifft dieses zu, werden in beiden Fällen Maßnahmen wie Bau oder Kauf einschließlich Nebenkosten, Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung bezuschusst. Damit schafft das Förderprogramm einen finanziellen Anreiz, in klimafreundliche Neubauten zu investieren.
Im Topf des Förderprogramms befinden sich insgesamt 750 Millionen Euro. Dieser richtet sich an Privatpersonen ebenso wie an Unternehmen oder Vermieter, aber auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind Teil der Zielgruppe. Gebäude, die sich für das Siegel „Nachhaltiges Gebäude“ qualifizieren, können sogar mit einer größeren Förderung rechnen.
Details zu Laufzeit und Zinsbindung finden Sie ebenso unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngebäude-(297-298) wie die notwendigen Formulare und Downloads. Die Höhe des Kreditbetrags hängt übrigens von der Förderstufe ab.
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