Im Juli 2022 haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Sofortprogramm für Klimaschutz im Gebäudesektor vorgelegt. Es betrifft auch private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. Was steht drin?
Das Sofortprogramm verfolgt das Ziel, den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen, sodass die zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden können und Deutschland sein nächstes Klimaziel – bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern – erreicht. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Mit der GEG-Novelle soll unter anderem gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Der Neubaustandard soll gemäß Koalitionsvertrag ab 2025 an den Energieeffizienzhaus-40-Standard angeglichen werden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Förderung wird Eigentümerinnen und Eigentümer insbesondere auf den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereiten.
Bundesförderung Serielle Sanierung
Bereits im Mai 2021 startete das Programm zur Förderung der seriellen Sanierung. Dies ist eine innovative Methode zur Gebäudesanierung: Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen einschließlich damit verbundener Anlagentechnik sollen Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden.
„Zukunft Bau – Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich“
Mit dem Förderprogramm „Zukunft Bau – Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich“ sollen Vorhaben gefördert werden, die vielversprechende Lösungen der Forschung und Entwicklung praktisch erproben.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Die BEW setzt Anreize zur Umstellung von vorwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent an Einspeisung aus erneuerbarer Wärme und Abwärme. Ergänzend werden Einzelmaßnahmen gefördert.
Gesetz für kommunale Wärmeplanung
Um die kommunale Wärmeplanung (KWP) mit Blick auf die Klimaziele rechtzeitig und effektiv flächendeckend einzuführen, ist eine gesetzliche Bundesregelung notwendig. Die genaue Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Regelung ist derzeit aber noch offen.
Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe
Wärmepumpen sind durch ihren hohen Effizienzgrad und potenzielle Treibhausgas-Neutralität eine Schlüsseltechnologie im Wärmebereich. Das Aufbauprogramm soll zunächst drei Komponenten umfassen:
- Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden
- Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung
- Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand
Optimierung bestehender Heizungssysteme
Aktuell werden verschiedene Optionen von Förderung erarbeitet, um die Optimierung bestehender Heizsysteme zu voranzutreiben.
Hintergrund:
Das Sofortprogramm für den Klimaschutz im Gebäudesektor war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten. Es wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich
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