Immobilien sind langlebig. Doch irgendwann kommt der Zeitpunkt, am eine Teil- oder Komplettsanierung nicht mehr aufzuschieben ist. Eine neue Heizung, neue Fenster oder ein barrierefreier Umbau stellen jedoch eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Doch in vielen Fällen gibt es staatliche Fördermöglichkeiten, entweder als vergünstigter Kredit oder als Zuschuss.
In einem unserer letzten Blogbeiträge haben wir bereits die wichtigsten Programme der KfW-Förderbank vorgestellt.
Die KfW ist jedoch nicht der einzige Ansprechpartner für Förderprogramme zur Immobiliensanierung. Auch das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) stellt diverse Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Daneben existieren länder- und gemeindeweite Förderprogramme. Beispielhaft nennen wir an dieser Stelle die Maßnahmen der Investitions- und Förderbank Hamburg. Ihr Wentzel Dr. Immobilienexperte berät Sie gerne zu Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
BAFA Förderwegweiser
Mit dem BAFA Förderwegweiser Energieeffizienz können Sie Schritt für Schritt nach Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben suchen. Gefördert werden nicht nur konkrete Umbaumaßnahmen, sondern auch Beratungen durch Energieexperten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit 15 Prozent (maximal förderfähige Kosten 30.000€):
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fassadendämmung und neue Fenster)
- Anlagentechnik (außer Heizung), z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss auf 20%, gleichzeitig verdoppeln sich die maximal förderfähigen Kosten auf 60.000€. Der iSFP muss von einem Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Auch für die Erstellung des iSFP gibt es einen Zuschuss, und zwar bis zu 80% bzw. 1300€ des Beratungshonorars. Übrigens verpflichtet die Erstellung eines Sanierungsfahrplans nicht zur Umsetzung.
Ergänzend zu den Zuschüssen stehen zinsverbilligte KfW-Kredite zur Verfügung, die über die Hausbank beantragt werden können.
Steuerermäßigungen statt Sanierungszuschuss
Anstelle der Zuschüsse können Eigentümer auch für eine Steuerermäßigung optieren. Hier können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000€, auf drei Jahre verteilt abgesetzt werden. Für Beratungsleistungen können 50 Prozent der Kosten geltend gemacht werden.
Förderung des Heizungstausches
Zur BEG gehören auch die Förderprogramme zum Heizungstausch, die wir bereits in früheren Ausgaben unseres Blogs vorgestellt haben. Hier zur Erinnerung noch einmal die wesentlichen Punkte:
- 30 Prozent Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung und unterstützenden Anlagen oder für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
- 30 Prozent Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000€ zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr
- 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen, sowie für Biomasse- und Gasheizungen mit einem Alter über 20 Jahren.
- 5 Prozent Effizienzbonus für Erd- und Wasserwärmepumpen, oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
- 2.500€ Emissionsminderungszuschlag für besonders effiziente Biomasseheizungen.
- Boni sind kumulierbar bis zu einer Gesamthöhe von 70 Prozent.
Förderprogramme der IFB Hamburg
Eigentümer in Hamburg können öffentliche Förderprogramme der Stadt in Anspruch nehmen. Gefördert werden Maßnahmen der energetischen Sanierung, barrierefreien Umbauten und besondere Maßnahmen wie Dachbegrünung oder den Bau von Regenwasserzisternen.
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können von IFB-Krediten profitieren.
Förderprogramm Energetische Modernisierung
- Zuschuss: Geringinvestive Maßnahmen
Bis zu 3.000€ für Investitionen in die Heizungsoptimierung von mindestens 5 Jahre alten Heizungsanlagen in Wohngebäuden - Zuschuss: Wärmeschutz im Gebäudebestand
Förderung der energetischen Modernisierung von Gebäudehülle (Dämmung) oder Fenstern. Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Maßnahme. Beispiel: für den Fenstertausch können bis zu 158€ pro qm Fensterfläche gefördert werden. - Zuschuss: Erneuerbare Wärme
Förderung für Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, wie etwa Wärmepumpen, Solarthermie oder Geothermie. Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Maßnahme. Beispiel: eine Luft/Wasser-Wärmepumpe wird mit 90€ je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3500€ bezuschusst. - Darlehen: IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen
Darlehen von 10.000€ bis 75.000€ mit einem Zinssatz von 2% und 15-jähriger Zinsbindung für Modernisierungen an der Gebäudehülle und Maßnahmen, die den Anteil erneuerbarer Energie erhöhen. - Darlehen: IFB-Modernisierungsdarlehen
Darlehen bis zu 25.000€ für allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ausbauten. - Darlehen: IFB-WEGfinanz
Für Modernisierungsarbeiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Darlehen von 5.000€ bis 35.000€ je Eigentümer ohne Grundschuldeintrag und Offenlegung der privaten Vermögensverhältnisse. Der Antrag erfolgt durch die Hausverwaltung.
Förderprogramm Barrierefrei Umbauen
- Zuschüsse von 3.000€ bis 20.000€
Für Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen.
Förderprogramm Besondere Maßnahmen
- Zuschuss: Hamburger Gründachförderung
Zuschüsse bis zu 100.000€ für Dach- oder Fassadenbegrünungen. - Zuschuss: Regenwasserzisternen
Zuschuss bis zu 1.500€ für die Installation eines Regenwasserspeichers.
Fazit: Gründliche Information macht sich bezahlt
Zinsgünstige Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse können Eigentümern erhebliche Kostenvorteile bei anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten verschaffen. Es lohnt sich, gründlich zu recherchieren!
Unsere Immobilienexperten helfen Ihnen bei allen Finanzierungsfragen gerne weiter. Unsere Standorte finden Sie hier.