Mecklenburg-Vorpommern: Erhebung zur neuen Grundsteuer läuft

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Grundeigentümerinnen und -eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Wochen Post erhalten. Darin geht es um die Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grundsteuer. Diese muss deutschlandweit neu geregelt werden. Die Umsetzung ist von Land zu Land unterschiedlich.

„Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, vom 01.07. bis zum 31.10.2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben“, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue. Im Mai 2022 haben deshalb alle den Finanzämtern bekannten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ein Schreiben erhalten, in dem über die Grundsteuerreform, die erforderliche Erklärung sowie das dafür benötigte Aktenzeichen informiert wird.

Jetzt schon die Daten zusammenstellen

„Mit diesem Schreiben möchten wir die Betroffenen direkt informieren. Die Erklärung kann zwar nicht vor dem 01.07.2022 bearbeitet werden. Aber schon jetzt können erste Vorbereitungen getroffen werden, z. B. durch Zusammentragen der für die Erklärung erforderlichen Angaben und Daten oder durch eine Online-Registrierung bei ‚Mein Elster‘ “, sagt Heiko Geue. Für den Fall, dass die elektronische Übermittlung im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellt, stellen die Finanzämter ab dem 01.07.2022 auch Erklärungsvordrucke in Papierform bereit.

Zu den erforderlichen Informationen gehören beispielsweise:

  • Angaben zu den Flurstücken: Gemarkungsname, Nummer des Grundbuchblatts, die jeweilige Flur- und die Flurstückskennzeichnung sowie die Gesamtfläche des Flurstücks,
  • Angaben zu den Eigentumsverhältnissen,
  • Fläche des Grundstücks in Quadratmetern,
  • der am 01.01.2022 maßgebliche Bodenrichtwert,
  • Informationen über Kernsanierungen oder Abbruchverpflichtungen.

Bei Wohngebäuden sind zusätzlich unter anderem folgende Angaben erforderlich:

  • Baujahr und Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit,
  • Anzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze,
  • Anzahl der Wohnungen mit Angabe der gesamten Wohnfläche sowie differenziert nach Wohnungen sowie
  • bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind.

Über die Grundsteuerreform informiert die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite www.steuerportal-mv.de. Dort gibt es auch eine Checkliste mit Tipps zur Vorbereitung der Daten.

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