KfW-Förderprogramme für Immobilienkauf- und Sanierung im Überblick
Die KfW-Bank bietet gezielte Förderprogramme, um Eigentümer oder solche, die es werden wollen, finanziell zu unterstützen. Die Auswahl an Förderprodukten ist groß und hängt davon ab, ob Sie eine Immobilie kaufen, sanieren oder auch umbauen möchten. Alles klar zur Klimawende? Auch dafür hat die KfW mit einer Vielzahl an Förderprodukten für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen die Weichen gestellt.
KfW-Förderprodukte gibt es in mehreren Formen, als direkt ausgezahlten Zuschuss, als Kredit und in der Sonderform als Kredit mit Tilgungszuschuss.
KfW-Förderung für den Immobilienkauf
124 lautet nicht etwa Ihre Losnummer, sondern das KfW-Eigentumsprogramm für den Kauf oder Bau eines Eigenheims zur Selbstnutzung. Da diese Kreditform an nur wenige Bedingungen geknüpft ist, unabhängig von Größe oder Zustand der Immobilie, spricht die KfW von einem Allroundkredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro, der sich übrigens mit anderen KfW-Förderprodukten kombinieren lässt.
Unsicher ist, wann der Zenit bei den steigenden Mieten wirklich erreicht ist. Sie möchten sich aber gerne ein lebenslanges Wohnrecht und günstige Mieten sichern? Stichwort: Förderung genossenschaftlichen Wohnens. So begünstigt die KfW den anteiligen Kauf an einer Wohnungsgenossenschaft mit einem Förderkredit von bis zu 100.000 Euro (Kredit 134).
Für den Erstkauf von klimafreundlichen Neubauten gibt es die Programme 297 (private Selbstnutzung) und 298 (für Investoren bzw. juristische Personen) mit Förderkrediten bis zu 150.000 Euro. Speziell an Familien mit Kindern mit niedrigen und mittleren Einkommen richtet sich Kredit Nr. 300 mit Kredithöchstbeträgen von 170.000 bis 270.000 Euro.
KfW-Förderung für energieeffiziente Sanierung
Von Fassadendämmung bis zur klimafreundlichen Heizung: So vielfältig die Maßnahmen, so vielfältig sind auch die Förderprodukte. Kleiner Tipp: Für eine erste Einschätzung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie hilft der KfW-Sanierungsrechner (sanierungsrechner.kfw.de).
Das Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit 261“ mit einer Förderungshöhe von bis zu 150.000 Euro gilt sowohl für die Sanierung als auch für den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Um sicherzugehen, dass die angedachten Sanierungsmaßnahmen auch zielführend sind, ist das Fachwissen eines Experten für Energieeffizienz mehr als ratsam und wird mit einer Übernahme von 50 % der Baubegleitungskosten unterstützt. Ansprechpartner finden Sie in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). In Kombination mit dem Kredit 261 sind zusätzliche Fördermaßnahmen möglich.
Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung greifen wiederum die Ergänzungskredite der KfW 358 bzw. 359. Dabei gibt es folgende Auflage: Der Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Das Ziel lautet: Durch die zusätzliche Förderung von Einzelmaßnahmen soll die energetische Sanierung gesteigert und damit Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro winkt ein zusätzlicher Zinsvorteil.
Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen zu beschleunigen, gibt es den Zuschuss 458. Dank der „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ können sich EigentümerInnen von bestehenden Wohngebäuden beim Kauf oder Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bezuschussen lassen. Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer bzw. mehrerer Bonusförderungen (Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und Einkommensbonus). Die Förderung umweltschonender Strom- und Wärmeerzeugung, beispielsweise durch Photovoltaik, Wind oder Biogas, ist wiederum mit dem Förderkredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ möglich. Dies gilt sowohl für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme und Netze als auch für Speicher. Die mögliche Kredithöhe: bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten. Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
KfW-Förderung für Wohnen im Alter
Jahrzehntelang hat Ihre Immobilie Ihren Ansprüchen genüge getan. Doch diese haben sich im Laufe der Zeit verändert und den Wunsch nach weniger Barrieren und mehr Wohnkomfort laut werden lassen. Mit bis zu 50.000 Euro unterstützt der Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ 159 den Abbau von Barrieren in Ihrem Wohneigentum, übrigens völlig unabhängig vom Alter. Auch bei Maßnahmen für einen besseren Einbruchsschutz kommt der Kredit zum Tragen ebenso wie beim Kauf von umgebautem Wohnraum. Die Förderung gliedert sich dabei in mehrere Bereiche, angefangen mit den „Wegen zum Gebäude“ über die „Überwindung von Treppen und Stufen“ bis hin zu „Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen“. Darüber hinaus ist ein Investitionszuschuss (455-B) in Höhe von bis zu 6.250 Euro zur weiteren Barriere-Reduzierung und für noch mehr Wohnkomfort möglich.
Weitere KfW-Förderprogramme
Dieser Blogbeitrag erhebt nicht den Anspruch auf eine vollständige Darstellung der einzelnen Förderprogramme und ihrer Anforderungen. Vielmehr geht es darum, Ihnen die Bandbreite an Fördermöglichkeiten und die damit verbundenen Chancen aufzuzeigen.
Welches Programm letztlich am besten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, muss individuell geklärt werden. Werfen Sie doch mal einen Blick auf https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/. Unter Eingabe der jeweiligen Nummer des Kreditproduktes finden Sie weiterführende Informationen.
Und noch ein Hinweis: Den Antrag auf KfW-Förderung stellen Sie in der Regel nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrem Finanzpartner, z.B. Ihrer Bank. Anträge auf Zuschüsse erfolgen im KfW-Zuschussportal, immer unter der Voraussetzung, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.