Heizkostenverordnung: Das ändert sich 2022 für Vermieterinnen und Vermieter

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Seit dem 01.12.2021 ist in Deutschland die novellierte Heizkostenverordnung in Kraft. Daraus ergeben sich neue Verpflichtungen für Vermieterinnen und Vermieter.

Die neue Heizkostenverordnung sieht vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Das gilt laut Haufe.de allerdings nicht,

  • wenn nur ein einzelnes Gerät ausgetauscht wird, das Teil eines Gesamtsystems ist,
  • wenn die Umrüstung technisch nicht möglich ist oder
  • wenn dies einen unangemessenen Aufwand bedeuten würde.

Alle neu eingebauten Geräte müssen interoperabel sein, das heißt: mit unterschiedlichen Systemen agieren können. Wenn sie nach November 2022 installiert werden, müssen sie sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.

 Monatliche Information über die Verbräuche

Außerdem müssen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer den Mieterinnen und Mietern monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen bereitstellen, sofern es im Haus fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler gibt. Ziel der neuen Vorgaben ist eine Stärkung des Klimaschutzes im Gebäude durch mehr Transparenz.

Ablesen oder ablesen lassen?

Vermieterinnen und Vermieter können die Verbrauchsinformationen entweder selbst erheben und weitergeben oder Externe damit beauftragen. Dabei müssen laut Umweltbundesamt (UBA) die folgenden Informationen enthalten sein:

  • der tatsächliche Verbrauch und die Kosten,
  • ein Vergleich mit dem vergangenen Monat und dem Vorjahresmonat,
  • ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte,
  • der eingesetzte Energieträger,
  • die jährlichen Treibhausgasemissionen und
  • Kontaktangaben zu Beratungsstellen, die zum Energiesparen beraten.

Wie die Informationen so gestaltet werden können, dass sie rechtssicher und gut verständlich sind und zum Energiesparen motivieren, zeigt das Umweltbundesamt in einem Leitfaden.

Sind Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses? Wentzel Dr. verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Hausverwaltung für private und institutionelle Kundinnen und Kunden. In diesem Rahmen berät Wentzel Dr. auch zur neuen Heizkostenverordnung und übernimmt auf Wunsch deren Umsetzung. Sprechen Sie uns gern an www.wentzel-dr.de/standorte/