Am 04.01.2022 hat der Hamburger Senat eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 4,5 auf 5,5 Prozent veranlasst. Im Falle einer Zustimmung der Bürgerschaft soll der neue Satz ab 2023 in Kraft treten. Der Senat erhofft sich damit ab 2023 jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 132 Millionen Euro. Hamburg befindet sich mit dem Satz von 5,5 Prozent im Mittelfeld der Bundesländer.
Eine mögliche Ermäßigung bei der Grunderwerbsteuer auf nur 3,5% kann man allerdings für Sozialwohnungen, Erbbaurechtsgrundstücke und erst erworbene, selbst genutzte Immobilien junger Familien erhalten.
Wer plant, in der Hansestadt eine Immobilie zu erwerben und nicht zu den oben genannten Gruppen gehört, profitiert von einem Kauf noch vor dem Jahreswechsel 2022/2023. Das Gleiche gilt für jene, die überlegen, ihre Immobilie zu veräußern, denn das Ansteigen der Grunderwerbsteuer sorgt bei Käuferinnen und Käufern für einen kleineren preislichen Spielraum.
Um die Wohnungswirtschaft zu entlasten, hat der Hamburger Senat ein Begleitpaket konzipiert, in dem es um Maßnahmen für den Klimaschutz, den geförderten Wohnungsbau und die Stadtentwicklung geht. Dabei soll zum einen die bestmögliche Ausstattung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) sichergestellt werden. Zum anderen sollen der geförderte Wohnungsbau keinen Mehrbelastungen ausgesetzt und die Stadtentwicklungsvorhaben, wie Grasbrook, Mitte Altona, Oberbillwerder und Co., zügig und mit ausreichender Finanzierung umgesetzt werden.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel äußert sich wie folgt zu den Geschehnissen: „Die Coronafolgen für die Haushalts- und Finanzplanung ab der vollen Geltung der Schuldenbremse ab 2023 sind einschneidend. Neben strikter Haushaltsdisziplin für die Aufstellung des Haushalts 2023/2024 auf der Ausgabenseite sind auch Maßnahmen auf der Einnahmenseite leider unvermeidlich. Da Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer klar ausscheiden, ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf das bundesdeutsche Durchschnittsniveau zwar bedauerlich, aber zusammen mit dem heute vorgestellten Maßnahmenpaket gemeinsam mit dem Bündnis für das Wohnen ein vertretbarer Schritt. Nur die avisierten Mehreinnahmen versetzen uns in die Lage, Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung zur Erreichung der Klimaziele zu finanzieren und die Realisierung der großen Stadtentwicklungsvorhaben zu beschleunigen. (…)“
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