Wer eine Wohnung anmieten möchte, wird fast immer nach einer Mieterselbstauskunft und einer Schufa-Auskunft gefragt. Zwar ist kein Mietinteressent verpflichtet, diese Angaben vorzulegen. Andererseits gilt die Vertragsfreiheit – ein Vermieter muss also keinen Mieter akzeptieren, der diese Auskunft verweigert. Dieser Artikel beleuchtet die Bedeutung dieser Selbstauskunft, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Rolle von Schufa-Auskünften.
Zulässigkeit von Fragen in der Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft soll Vermietern helfen, einen geeigneten Mieter zu finden. Dabei dürfen jedoch nur Informationen abgefragt werden, die für das Mietverhältnis relevant sind.
Erlaubte Fragen umfassen:
- Persönliche Daten: Name, aktuelle Adresse, Geburtsdatum und Familienstand.
- Berufliche Informationen: Berufsbezeichnung, Name und Anschrift des Arbeitgebers, Dauer des Arbeitsverhältnisses und das monatliche Nettoeinkommen.
- Finanzielle Verhältnisse: Vorhandensein eines regelmäßigen Einkommens, eventuelle Bürgschaften und Bankverbindungen.
- Mietverlauf: Vorherige Mietverhältnisse, insbesondere Gründe für den Auszug aus der vorherigen Wohnung.
- Weitere Informationen: Anzahl der einziehenden Personen, Vorhandensein und Art von Haustieren.
Unzulässige Fragen sind beispielsweise:
- Persönliche Lebensumstände: Fragen nach Schwangerschaft, religiösen Überzeugungen, politischen Ansichten, sexueller Orientierung oder ethnischer Herkunft.
- Finanzielle Detailfragen: Exakte Abfrage von Kontoständen oder Schulden.
Mitgliedschaften: Fragen nach Mitgliedschaften in Parteien, Gewerkschaften oder Mietervereinen. - Haftstrafen und Ermittlungsverfahren: Fragen nach dem Vorstrafenregister sind nicht zulässig.
- Rechtsschutzversicherung: Dies hat keinen direkten Bezug zum Mietverhältnis.
- Behinderungen und Krankheiten: Fragen nach dem Gesundheitszustand sind aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.
- Freizeitbeschäftigungen und Hobbies: Diese sind für das Mietverhältnis irrelevant.
Aufklärungspflichten des Mieters
Neben den Fragen, die ein Vermieter stellen darf, gibt es Situationen, in denen der Mieter verpflichtet ist, von sich aus Informationen preiszugeben. Diese Aufklärungspflichten des Mieters sind insbesondere dann relevant, wenn bestimmte Umstände direkten Einfluss auf das Mietverhältnis haben könnten. Zu diesen Situationen gehören:
- Hoher Anteil der Miete am Einkommen: Wenn die Miete 75 Prozent oder mehr des Nettoeinkommens des Mieters ausmacht, sollte der Vermieter darüber informiert werden. Dies ist relevant, da eine derart hohe Mietbelastung das Risiko von Zahlungsschwierigkeiten erhöht.
- Insolvenzverfahren: Wurde über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist dies dem Vermieter mitzuteilen. Ein solches Verfahren kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Mieters und somit auf seine Fähigkeit zur Mietzahlung haben.
- Übernahme von Miete oder Kaution durch das Sozialamt: Erhält der Mieter finanzielle Unterstützung für die Miete oder Kaution vom Sozialamt, ist dies dem Vermieter mitzuteilen. Diese Information kann für den Vermieter relevant sein, da sie die Sicherheit der Mietzahlungen betrifft.
- Finanzielle Schieflage des Mieters: Gerät der Mieter in eine derartige finanzielle Schieflage, dass er seine Vertragspflichten – insbesondere die Mietzahlungen – nicht mehr erfüllen kann, besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Vermieter. Frühzeitige Aufklärung kann dazu beitragen, gemeinsame Lösungen zu finden und schwerwiegendere Probleme zu vermeiden.
Diese Aufklärungspflichten sind entscheidend, um ein transparentes und vertrauensvolles Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu gewährleisten. Sie dienen nicht nur dem Schutz des Vermieters, sondern können auch im Interesse des Mieters liegen, um eine einvernehmliche Lösung in schwierigen Situationen zu ermöglichen.
Rechtliche Aspekte und Vorteile
Die Abgabe einer Mieterselbstauskunft ist rechtlich zulässig und bietet sowohl für Vermieter als auch für Mieter Vorteile. Vermieter können sich ein Bild von der Zuverlässigkeit und Bonität des potenziellen Mieters machen. Für Mieter bietet die Selbstauskunft die Möglichkeit, sich positiv zu präsentieren und Vertrauen aufzubauen.
Konsequenzen unrichtiger Angaben und Aufklärungspflichten
Falsche Angaben in der Selbstauskunft können schwerwiegende Folgen haben. Sie können zur Anfechtung des Mietvertrags oder zu Schadensersatzansprüchen führen. Mieter sind verpflichtet, ungefragt relevante Informationen, wie beispielsweise eine bevorstehende Insolvenz, zu offenbaren. Unzulässige Fragen müssen jedoch nicht beantwortet werden. In solchen Fällen bleibt auch eine Falschauskunft folgenlos.
Die Rolle der Schufa-Auskunft
Die Schufa-Auskunft spielt eine wichtige Rolle im Vermietungsprozess. Sie gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Mieters. Die Anforderung und Verwendung der Schufa-Auskunft muss im Einklang mit dem Datenschutzrecht stehen. Mieter haben das Recht zu erfahren, welche Daten bei der Schufa über sie gespeichert sind.
Wentzel Dr. und der Umgang mit Selbstauskünften
Das Unternehmen Wentzel Dr. handhabt Mieterselbstauskünfte und Schufa-Auskünfte gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Unter https://www.wentzel-dr.de/hausverwaltung/#online-service-mieter stellen wir Ihnen ausführliche Informationen zum Ablauf der Bewerbungsprozesses für eine Mietwohnung bereit.