Der erste Grundsteuerbescheid ist da. Und jetzt?

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Was tun, wenn der Bescheid zur Grundsteuerreform ins Haus flattert? Zur Erinnerung: Bis Ende Januar dieses Jahres mussten Eigentümer aufgrund der Gesetzesreform eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. 

Nun kommen die ersten Bescheide über Grundsteuerwert sowie über den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Eine Kontrolle ist dringend empfohlen, ein Widerspruch bei Bedarf ebenso.„Wer das Schreiben des Finanzamtes akzeptiert, kann sich später nicht mehr gegen zu hohe Grundsteuern wehren. Prüfen Sie den Grundsteuerbescheid gründlich und legen Sie ggf. rechtzeitig Widerspruch ein“, rät Jovica Denadija, Geschäftsführer von Wentzel Dr.

Los geht es im Januar 2025. Dann wird die neue Grundsteuer fällig. Diese wird auf den Grundbesitz erhoben, d.h. auf Grundstücke inkl. Gebäuden sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und berechnet sich aus dem Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Wenn Sie dann feststellen, dass die Grundsteuer zu hoch ist und Sie keinen Widerspruch beim ersten Bescheid eingelegt haben, sind Ihnen die Hände gebunden. Also:

Flächenangabe, Baujahr und Bodenrichtwert korrekt?

Das verneinen aktuell ca. drei Millionen Menschen. Sie haben laut tagesschau.de bereits Widerspruch eingelegt von insgesamt 90 % der Eigentümer, die ihre Erklärung (36 Millionen Grundsteuererklärungen bis dato insgesamt) abgegeben haben.

Neue Grundsteuer – mehr Kosten?

Ziel sei es, so berichtet tagesschau.de weiter, dass die Grundsteuerreform „aufkommensneutral“ gestaltet wird, das bedeutet jedoch nicht, dass es für einzelne Eigentümer nicht trotzdem teuer werden kann. Schließlich müssen die Kommunen steigende Kosten kompensieren. Diese Annahme stützt auch eine aktuelle Befragung des Beratungsunternehmens EY, der zufolge ein Drittel der Kommunen angaben, ihre Hebesätze erhöhen zu wollen. Und: Höherer Hebesatz – höhere Steuerzahlungen! Bereits heute fließen durch die Grundsteuer jährlich fast 15 Milliarden Euro in die Kassen von Städten und Gemeinden.

Was ist eigentlich ein Hebesatz?

Der Hebesatz referenziert auf den Prozentsatz, mit dem der örtliche Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuern festzulegen.

Wussten Sie?

Die Grundsteuer kann im Falle einer Vermietung im Rahmen der Betriebskosten auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Warum überhaupt eine Grundsteuerreform?

Hierzu schreibt das Bundesfinanzministerium, dass bundesweit bislang nicht alle Grundstücke gleich bewertet wurden und diese Ungleichbehandlung gegen das Grundgesetz verstößt.

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