Degressive AfA beschlossene Sache

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Gute Nachrichten für die Bauwirtschaft: Das neue Wachstumschancengesetz ist verabschiedet. Es soll den Standort Deutschland stärken und wettbewerbsfähiger machen. Unternehmen profitieren neben steuerlichen Entlastungen vom Abbau bürokratischer Hürden sowie von verbesserten Rahmenbedingungen.

Mit dem neuen Wachstumschancengesetz ist die degressive AfA für den Wohnungsbau besiegelt. Winfried Lux, Prokurist Commercial / Investment bei Wentzel Dr. sieht darin einen bedeutenden Impuls für die Bauwirtschaft.

Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) greift bereits rückwirkend für alle Bauprojekte ab einem Effizienzstandard 55, bei denen der Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt. Sie gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen und kann außerdem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Diese kommt Neubauten zugute, die dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG sowie einer Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro m² nachkommen.

Insgesamt beläuft sich das Entlastungsvolumen des Wachstumschancengesetz auf ca. 3,2 Milliarden Euro. Die Bundesregierung führt neben Vorteilen wie den steuerlichen Anreizen für den Wohnungsbau sowie der Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs und der Abschreibungsmöglichkeiten auch den Ausbau steuerlicher Forschungsförderung sowie die Einführung der E-Rechnung an.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betont ebenfalls die große Bedeutung des Wachstumschancengesetzes für die Immobilienbranche und weist darauf hin, dass die neue Regelung keine Baukostenobergrenzen vorsieht.


Winfried Lux
Prokurist Standort Hamburg - Zentrale
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