Darmstadt will Ferienvermietung einschränken

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Guter Wohnraum ist auch in Darmstadt gefragt. Allein von 2012 bis 2020 erhöhte sich die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner um mehr als 10.000 auf rund 160.000. Rund 80.000 Wohnungen gab es Ende 2019 in der Stadt – davon etwa zwei Drittel im innerstädtischen Bereich.

Um den Wohnraum für die Einwohnerinnen und Einwohner zu erhalten, hat der Magistrat der Stadt Ende Mai 2021 eine neue Ferienwohnungssatzung beschlossen. Sie soll für das gesamte Stadtgebiet gelten. Auf diese Weise soll der Vermietung von Wohnraum an Feriengäste entgegengewirkt werden.

Die rechtliche Grundlage für die neue Ferienwohnungssatzung ist das hessische Wohnungsaufsichtsgesetzes (HWoAufG). Demnach können Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt festlegen, dass die Ferienvermietung von Wohnraum nur noch mit Genehmigung möglich ist. Das gilt für die

  • „wiederholte, nach Tagen oder Wochen bemessene entgeltliche Überlassung als Ferienwohnung“ sowie
  • die „Fremdenbeherbergung – insbesondere eine gewerbliche Zimmervermietung oder die Einrichtung von Schlafstellen“.

Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlung

Die neue Satzung formuliert auch die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Ferienvermietung. Diese soll zum Beispiel dann möglich sein, wenn die Vermieterin oder der Vermieter Ersatzwohnraum schaffen oder eine Ausgleichszahlung leisten. Wer

  • lediglich ein Zimmer seines Hauptwohnsitzes vermietet oder
  • seinen Hauptwohnsitz nur vorübergehend als Ferienwohnung zur Verfügung stellt,
    soll die Genehmigung erhalten, ohne einen Ausgleich leisten zu müssen.

Vermietung als Hotelersatz

„Auf gewerblichen Internetplattformen sind national und international Vermietungen von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur sonstigen Fremdenbeherbergung in den letzten Jahren zunehmend professionalisiert worden. Auch in Darmstadt sind Entwicklungen erkennbar, wonach Wohnungen ausschließlich zu kurzfristigen Nutzungszeiträumen, zum Beispiel an Touristen, Firmengäste oder Messegäste im Wesentlichen als Hotelersatz vermietet werden. Die damit einhergehende faktische Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft die ohnehin angespannte Situation des Wohnungsmarktes in Darmstadt und führt zudem zu Spannungen in Wohngebieten“, erläutert Stadträtin Barbara Boczek.

„Eine auf Grundlage des Paragrafen 12a HWoAufG erlassene Satzung – die sogenannte Ferienwohnungssatzung – ist das effektivste rechtliche Instrument, um einer entsprechenden Umwidmung von Wohnraum im Stadtgebiet entgegentreten zu können“, erläutert Boczek weiter. „Mit der vorliegenden Satzung soll dieses Instrument genutzt werden, weil auf dem angespannten Wohnungsmarkt ein konsequenter Wohnraumbestandsschutz unverzichtbar ist.“

Geplant ist, dass die neue Satzung um 01.10.2021 in Kraft tritt. Hierzu muss aber noch die Stadtverordnetenversammlung zustimmen.

Zum Entwurf der Ferienwohnungssatzung für Darmstadt

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