2024 ändert sich einiges. So wird z.B. das neue Gebäudeenergiegesetz rechtsverbindlich. In Neubaugebieten dürfen dann nur noch Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energien eingebaut werden. Außerhalb von Neubaugebieten sind Kommunen in der Pflicht, eine Wärmeplanung vorzulegen (in Großstädten bis 2026, in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern bis 2028). Zwar müssen funktionstüchtige Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht sofort ausgetauscht werden, jedoch produzieren sie CO₂-Emissionen. Und dafür bittet der Staat zunehmend zur Kasse.
Stichwort CO₂-Steuer oder CO₂-Preis
Hier gilt grundsätzlich: Heizen mit klimaschädlichen Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl wird durch den CO₂-Preis bis 2027 jedes Jahr teurer. Seit Januar 2023 müssen sich auch Vermieter an dem CO₂-Preis beteiligen.
Für 2024 wurde nun im Zuge der Haushaltsdebatte der CO₂-Preis nach oben korrigiert. Er steigt um 15 Euro auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO₂. Der Anteil des Vermieters berechnet sich dabei nach dem Effizienzgrad des Gebäudes. Je schlechter die Dämmung, umso höher der Anteil. Dieser kann sich auf bis zu 95 % der Kosten belaufen. Aufschluss über den Effizienzgrad des Gebäudes liefert zum Beispiel der Sanierungsrechner (sanierungsrechner.kfw.de). Ebenfalls empfehlenswert ist der CO₂-Rechner (https://co2-rechner.techem.com/). So erhalten Sie einen Richtwert, was an CO₂-Abgabe auf Sie zukommen kann.
Mit den Einnahmen aus der CO2-Steuer unterstützt der Staat im Rahmen von Förderprogrammen die energetische Sanierung von Gebäuden und den Heizungstausch. Bereits in unserem letzten Blogbeitrag mit dem Titel „Neue Förderung für Heizungsaustausch und Effizienzmaßnahmen gestartet“ berichteten wir über die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“.
19 % Mehrwertsteuer auf Gas
Einerseits sind zum Jahreswechsel die staatlichen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom ausgelaufen und andererseits beträgt ab dem 1. März 2024 die Mehrwertsteuer wieder 19 %. Diese Entwicklungen können zu höheren Nebenkosten führen und sollten frühzeitig eingeplant werden.
Erhöhung um 7,5 % für Wohngebäudeversicherungen
Darauf sollten sich Eigentümer ebenfalls einstellen. Auch 2024 erhöhen sich die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen. Der Anpassungsfaktor für dieses Jahr beträgt 7,5 %. Im Vergleich dazu: 2023 lag er im Schnitt sogar bei 14,7 %. Warum eine Beitragsanpassung? Sie dient dazu, im Fall von Schäden oder sogar einem Totalschaden Reparaturen bzw. Kosten für den Neubau abzudecken. Zu der jährlichen Beitragsanpassung summieren sich die jährlichen Kostensteigerungen aufgrund des steigenden Gebäudealters. Beide Faktoren bestimmen zusammen den neuen Versicherungsbeitrag.