Altersgerechter Wohnraum mit Förderung 2021: bis zu 6.250 Euro Zuschuss vom Staat

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Wer in seinem Haus oder in seiner Wohnung Barrieren abbaut, kann sich unter Umständen über eine finanzielle Förderung des Bundes freuen: 130 Millionen Euro stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) 2021 als Investitionszuschuss zur Förderung von entsprechenden Maßnahmen bereit. Darunter fallen:

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung,
  • Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“,
  • Umwidmungen,
  • Wohnflächenerweiterungen oder -teilungen sowie
  • der Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum.

Für Einzelmaßnahmen an Haus oder Wohnung beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 5.000 Euro. Typische Maßnahmen in diesem Bereich sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Bei Umbauten zum Standard „Altersgerechtes Haus“ können 12,5 Prozent der Kosten und maximal 6.250 Euro übernommen werden. Für diesen Standard müssen der Zugang, Wohn- und Schlafzimmer sowie Küche und Bad barrierereduziert sein. Voraussetzung für die Anerkennung des Standards „Altersgerechtes Haus“ ist die Zusammenarbeit mit einer sachverständigen Person. Diese berät bei der Planung des Vorhabens, begleitet die Baumaßnahmen, dokumentiert das Vorhaben und bestätigt die Einhaltung der KfW-Anforderungen.

Auch für Käuferinnen und Käufer von sanierten Immobilien

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer*innen und Vermieter*innen,
  • Ersterwerber*innen einer sanierten Immobilie,
  • Mitglieder einer WEG sowie
  • Mieterinnen und Mieter.

Die Zuschüsse zur Barrierereduzierung können bei der KfW beantragt werden und sind mit anderen Förderungen – zum Beispiel für die Einbruchsicherung – kombinierbar. Schnellsein lohnt sich, denn Anträge werden nur zugelassen, solange die 130 Millionen Euro noch nicht aufgebraucht sind.

„Die KfW-Zuschüsse für die Barrierereduzierung sind seit Jahren sehr beliebt. Das ist erfreulich, weil immer mehr Menschen in Deutschland in Wohnkomfort investieren und sich dadurch einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung sichern können“, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Private Bauherr*innen sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn des Bauvorhabens im KfW-Zuschussportal online stellen.
Weitere Infos unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/