Haustiere in der Mietwohnung

Unser Wentzel Dr. Blog aus den Bereichen:

Damit Eigentümer und Mieter sich nicht sprichwörtlich wie Hund und Katze verhalten, gibt es einiges, was Sie als Mieter und Haustierhalter wissen sollten.

Eins gleich vorweg: Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist ungültig (BGH. Az.: VII ZR 10/92).
Kleintiere sind in der Regel erlaubt, größere Tiere wie Katzen oder Hunde benötigen eine Genehmigung. Ist diese Erlaubnispflicht nicht direkt im Mietvertrag inkludiert, muss sie separat eingeholt werden. Nutzen Sie dafür einfach unseren Online-Mieterservice! So können Mieter von Wentzel Dr. den Antrag bequem über wentzel-dr.de/hausverwaltung herunterladen.

Hühner im Wohngebiet?

Selbst Hühner können als Kleintiere in Wohngebieten gehalten werden. Voraussetzung: Sie werden artgerecht untergebracht. Komplizierter wird es verständlicherweise bei Groß- bzw. Nutztieren.

Rechtfertigt eine vertragswidrige Tierhaltung eine Kündigung?

Beispiel Hundehaltung: Diese kann ohne Erlaubnis zu einem ordentlichen Kündigungsgrund werden. Dabei muss der Kündigung eine entsprechende Abmahnung vorausgegangen sein. In Einzelfällen kann es sogar zu einer außerordentlichen Kündigung kommen. Nämlich dann, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung seitens des Mieters vorliegt. Beispiel: Das Tier erweist sich als aggressiv und gefährlich gegenüber der Nachbarschaft oder es beeinträchtigt die Gesundheit anderer Hausbewohner. Auch kann es zu möglichen Schadensersatzansprüchen für entstandene Schäden kommen. Ignoriert der Mieter trotz Kündigung den Sachverhalt, bleibt in letzter Instanz nur noch die Räumungsklage.

Wir empfehlen: Suchen Sie in jedem Fall frühzeitig ein konstruktives Gespräch mit dem Vermieter, damit sich die Fronten nicht verhärten und eine nachträgliche Erlaubnis möglich ist. Ob ein Anspruch auf die Erlaubnis zur Tierhaltung besteht, sollten Sie im Einzelfall mit einem Rechtsbeistand klären.

Worauf sollte ich als Haustierbesitzer achten?

Im Sinne der Rücksichtnahme auf Nachbarn sollten Haustiere keinen Lärm verursachen oder anderweitig stören. Mitunter ist das z.B. ein Problem bei der Abwesenheit des Halters. Statt das Tier alleine zu lassen, schafft eine vorsorgliche Betreuung des Tieres Abhilfe. Apropos Vorsorge, eine Tierhaftpflichtversicherung schützt Sie gegen mögliche vom Tier verursachte Schäden.

Und aus gegebenem Anlass noch eine Bitte: Die Entscheidung für ein Tier ist eine Entscheidung fürs Leben und sollte mit Bedacht und bei einer mehrköpfigen Familie einstimmig gefällt werden. Auch sollte der tierische Zuwachs ausreichend Raum und Zeit zum Eingewöhnen haben. Die trubelige Weihnachtszeit bietet sich da meist weniger an.