Soziale Erhaltungsverordnung in Barmbek-Süd gekippt!

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Kurz gefasst soll die Soziale Erhaltungsverordnung dem Schutz einer heterogenen Bevölkerungsstruktur dienen mit dem Ziel, dass einkommensschwächere Anwohner nicht von Besserverdienern verdrängt werden. Sogenannte Luxussanierungen sollen unterbunden werden, indem zusätzliche Genehmigungen für Änderungen, Abbruch und Nutzungsänderung baulicher Anlagen auferlegt werden.

In Barmbek-Süd ist die Soziale Erhaltungsverordnung vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht in diesem Jahr für unwirksam erklärt worden.
Als Grund führte das Gericht eine nicht überzeugend durchgeführte repräsentative Haushaltsbefragung an und verschärfte als Folge dessen die Anforderungen an Haushaltsbefragungen. Der Anfang vom Ende?

„Sicher ist, dass die Soziale Erhaltungsverordnung immer mehr unter Druck gerät. Inwieweit weitere Stadtteile folgen werden, bleibt abzuwarten. In Barmbek-Süd müssen Käufer auf jeden Fall nicht mehr die Verpflichtungserklärung mit vielen Auflagen unterzeichnen. Investoren gewinnen so einen viel größeren Spielraum, auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist jetzt möglich“, erklärt Winfried Lux, Prokurist Commercial / Investment bei Wentzel Dr. und rät von der Sozialen Erhaltungsverordnung betroffenen Eigentümern, kritisch zu prüfen, ob die Verordnung nach wie vor den verschärften Bedingungen entspricht.

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