Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Statt wie ursprünglich vorgesehen am 31.10.2022 läuft die Frist nun am 31.01.2023 ab.
Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin. Alle Beteiligten betonen, dass die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge eine zwingende Vorarbeit für die bundesdeutschen Gemeinden darstellt, damit diese ab dem Jahr 2025 weiterhin die unverzichtbare Grundsteuer erheben können.
Denn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen ab Januar 2025 nur noch die neuen Wertansätze zugrunde gelegt werden. Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es daher unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 38 Mio. wirtschaftlichen Einheiten zeitgerecht bewerkstelligt werden. Damit ist sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide zu versenden.
„Deutlich hinter den Erwartungen“
„Auch wenn Hamburg im Rücklauf der Erklärungen 3 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt, liegt die Rücklaufquote mit etwa einem Drittel zwei Wochen vor Ablauf der Frist Ende Oktober deutlich hinter den Erwartungen. Um in dieser krisenhaften Zeit die Bürgerinnen und Bürger nicht mit – unter Umständen kostenpflichtigen – Verfahren zu überziehen und die Finanzämter nicht mit einer Flut von individuellen Fristverlängerungsanträgen zu befassen, haben wir uns heute in der Finanzministerkonferenz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen auf eine einmalige allgemeine Fristverlängerung bis zum 31.01.023 verständigt“, sagte Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. „Das Bundesministerium der Finanzen sollte ergänzend zu den Anstrengungen der Länder die Informations- und Werbekampagne zur Erklärungsabgabe nochmals intensivieren. Und wir appellieren gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater nunmehr für einen kontinuierlichen Erklärungsrücklauf Sorge zu tragen und die hierfür bereits bereitstehenden umfassenden Informations- und Unterstützungsangebote zu nutzen.“
Fragen zur Grundsteuer
Das Bundesministerium für Finanzen beantwortet häufige Fragen zur neuen Grundsteuer unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html.
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