Hessische Eigentümer sind Spitzenreiter bei der Grundsteuererklärung

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Seit dem 01.07.22 können Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in Deutschland die Erklärung zur neuen Grundsteuer abgeben. Hessen ist dabei nach eigenen Angaben schon weiter als andere Bundesländer.

So gingen in Hessen im Juli und August 2022 insgesamt 546.087 Erklärungen ein – davon 95 Prozent elektronisch. Bezogen auf die Anzahl der elektronischen Meldungen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Immobilien liegt Hessen mit 18,17 Prozent im Vergleich der Bundesländer für diesen Zeitraum an der Spitze.

Fleißige Eigentümer in Hofheim am Taunus

Am fleißigsten waren die Eigentümerinnen und Eigentümer im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Hofheim am Taunus. Hier haben bereits 23,5 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Es folgen Rheingau-Taunus mit 22,1 Prozent, Dieburg mit 21,8 Prozent, Darmstadt mit 21,7 Prozent und Bad Homburg mit 21,1 Prozent.

Eine genaue Prognose zum individuellen Abgabeverhalten von Steuerpflichtigen ist nach Einschätzung des hessischen Finanzministeriums nicht einfach. Im Hinblick auf das bekannte Abgabeverhalten, beispielsweise bei Einkommensteuererklärungen, sei es nicht ungewöhnlich, dass eine erhebliche Menge an Erklärungen erst kurz vor Fristende eingehe. Nach dem Sommer und der Ferienzeit sei mit einem Anstieg zu rechnen. Eine Verlängerung der allgemeinen Abgabefrist erscheine deshalb nicht notwendig.

Bewusste Abweichung vom Bundesmodell

Bei der Grundsteuerreform weicht Hessen bewusst vom Bundesmodell ab. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen in der hessischen Erklärung vergleichsweise wenig Angaben machen.

Informationen und Hilfestellungen zur Abgabe der Grundsteuer gibt es online unter grundsteuer.hessen.de. Außerdem wurde das Serviceangebot der hessischen Steuerverwaltung ausgeweitet: Alle Finanzämter sind montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Fragen rund um die elektronische Steuererklärung (ELSTER) steht mit der hessenweiten Hotline unter 0800 522 533 5 eine weitere Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Im Juli und August wurde diese Hotline insgesamt 42.000-mal kontaktiert. Bei den hessischen Finanzämtern gingen in diesem Zeitraum insgesamt rund 224.000 telefonische Anfragen zur Grundsteuer ein.

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