Neue Förderung für denkmalgeschützte Immobilien in Baden-Württemberg

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Das Land Baden-Württemberg möchte Eigentümerinnen und Eigentümer dabei unterstützen, Wohnraum in denkmalgeschützten Gebäuden zu schaffen. Hierfür hat es das Förderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ ins Leben gerufen. Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer können ab sofort ihre Projekte zur Förderung einreichen.

„Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann“, sagt Nicole Razavi, die baden-württembergische Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen. „Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. Jetzt wollen wir noch eine Schippe drauflegen: Wir wollen mit diesem neuen Sonderprogramm bereits die Erstellung von entsprechenden Konzepten finanziell unterstützen und die Umsetzung besonders spannender Projekte verstärkt fördern.“

Wohnraum im Kulturdenkmal

Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023. Es bezieht sich auf die Instandsetzung, die Umnutzung oder den Ausbau von Immobilien. Mit bis zu 20.000 Euro können Konzepte zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen gefördert werden. Darüber hinaus gibt es ein Sonderprogramm zur Unterstützung sogenannter „Leuchtturmprojekte“ – hier sind Fördersummen von bis zu 300.000 Euro möglich.

„Mit diesem Programm setzen wir ein Zeichen: Wohnen in Kulturdenkmalen ist möglich und hat einen einzigartigen Charme“, so Razavi.  „Einem historischen Gebäude wieder Leben einzuhauchen ist dazu nachhaltig im besten Sinne. Wir wollen die Eigentümer von Denkmalen vor allem zu solchen Projekten ermuntern und ermutigen, die beispielhaft zeigen, was man aus so einem Denkmal machen kann. Ich denke da zum Beispiel an leerstehende Gasthöfe, an Bauernhöfe mit dazugehörigen Scheunen, an alte Bahnhöfe, ehemalige Rathäuser oder Schulhäuser. Aber auch Gebäude, die früher gewerblich genutzt wurden, gehören für mich dazu wie etwa ehemalige Lagerhäuser oder ehemalige Fabriken oder Werkstätten, die denkmalgeschützt sind.“

Der Präsident des Landesamts für Denkmalpflege, Prof. Dr. Claus Wolf, erklärt: „Wir wollen aufzeigen, dass Wohnraumschaffen in Kulturdenkmalen in vielfacher Weise denkmalgerecht möglich ist. Das Landesamt für Denkmalpflege unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer gerne und steht ihnen beratend mit seinem Fachwissen zur Seite.“

Anträge auf Förderung können seit dem 06.05.2022 beim Landesamt für Denkmalpflege (LAD) gestellt werden. Die Antragsunterlagen gibt es auf der Website des LAD: https://www.denkmalpflege-bw.de

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