Bäume und Hecken verbessern das Stadtklima und erhöhen zugleich die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Menschen. 1948 erließ der Hamburger Senat deshalb die erste deutsche Baumschutzverordnung. Sie besagt unter anderem, dass es verboten ist, Bäume oder Hecken zu entfernen oder zu beschädigen. Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte Pflanzen sowie das übliche Beschneiden der Pflanzen. Insofern betrifft die Baumschutzverordnung alle Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, auf deren Grundstück Bäume oder Hecken stehen. Nun soll sie erstmals überarbeitet werden.
Im April 2022 beschloss der Hamburger Senat den Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung. Bevor sie in Kraft tritt, wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, damit Naturschutzverbände, die Landwirtschaftskammer sowie der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg erhalten in Kürze Gelegenheit, zu dieser Entwurfsfassung Stellung zu beziehen können.
Um den hohen Standard des Baumschutzes in Hamburg weiterhin zu gewährleisten, sollen einheitliche Regelungen in der neuen Baumschutzverordnung das Verwaltungshandeln transparenter machen. Bei Baumfällungen werden auch zukünftig Ersatzpflanzungen vorzunehmen sein. Ihr Umfang soll in der neuen Verordnung klar umrissen werden. Sollten Ersatzpflanzungen ganz oder teilweise nicht möglich sein, können auch Ersatzzahlungen verlangt werden. Der Entwurf der Baumschutzverordnung sieht außerdem zahlreiche Erleichterungen vor: Für
- die Beseitigung von umgestürzten Bäumen,
- die Freihaltung öffentlicher Wege von überwachsenden Hecken,
- die Freihaltung der Gebäudewände von Zweigen und Ästen sowie
- bestimmte verkehrssichernde Maßnahmen an Bahnanlagen
soll künftig keine Genehmigung mehr nötig sein.
„Unsere Bäume spenden Schatten, kühlen die Luft, nehmen Regenwasser auf und bieten zahlreichen Tieren ein Zuhause – sie schaffen Lebensqualität! Es ist unsere Aufgabe, sie zu schützen und zu pflegen. Das geltende Regelwerk ist jedoch veraltet. Wir wollen mit der neuen Verordnung eine tragfähige Grundlage schaffen, um die hohen Standards des Baum- und Heckenschutzes in unserer Stadt weiterhin zu gewährleisten. Damit uns das gelingt, streben wir einen breiten Konsens in der Stadt an und beteiligen deshalb die Verbände des Naturschutzes, die Landwirtschaftskammer und den Landesbund der Gartenfreunde. Hamburg ist eine grüne Großstadt – das soll sie gerade auch mit Blick auf unsere Bäume bleiben“, sagt Michael Pollmann, Hamburger Staatsrat für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Bis die neue Baumschutzverordnung endgültig in Kraft ist, gilt die alte weiter. Diese steht hier zum Download bereit.
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