In Hamburg ist das neue Förderprogramm „Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand“ angelaufen. Ziel der Förderung ist es, auf privaten Grundstücken die sichere und komfortable Unterbringung von Fahrrädern, Fahrradanhängern, Lastenrädern oder Dreirädern zu ermöglichen. Die Förderung bezieht sich auf ältere Häuser mit mehr als fünf Wohneinheiten und gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 20 Arbeitsplätzen. So soll es für die Hamburgerinnen und Hamburger komfortabler werden, ihr Fahrrad zu nutzen.
Erst seit 2011 werden im Neubau höhere bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Fahrradparken gestellt. Gerade in den dicht bebauten, innerstädtischen Quartieren gibt es aber hinsichtlich des Fahrradparkens erhebliche Defizite – erkennbar an der Menge der im öffentlichen Raum abgestellten Räder. Dabei ist es Aufgabe der Eigentümerinnen und Eigentümer, geeignete Flächen zum Fahrradparken auf dem eigenen Grundstück zur Verfügung zu stellen.
Zwei Millionen Euro Förderung
Das Förderprogramm der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wurde gemeinsam mit dem Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen entwickelt. Es ist mit zwei Millionen Euro ausgestattet und soll bis Ende 2016 laufen.
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümerinnen und Eigentümer,
- Eigentümergemeinschaften,
- Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters sowie
- sonstige dinglich Verfügungsberechtigte, z. B. Erbbauberechtigte.
Gefördert werden:
- die Überdachung oder Einhausung von Fahrradbstellanlagen,
- die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen, Fahrradschuppen oder Fahrradsammelgaragen,
- der Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder von Garagen zu Fahrradabstellräumen,
- die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen,
- der Einbau von Rampen und elektrischen Türöffnern, um die Zugänglichkeit zu verbessern,
- die Herstellung von Elektroanschlüssen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen und
- die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird, z.B. ein besserer Witterungs- oder Diebstahlschutz oder bei der Zugänglichkeit der Anlage.
Die Förderbedingungen können über die Internetseite der IFB Hamburg aufgerufen werden: www.ifbhh.de/foerderprogramm/fahrradabstellanlagen. Hilfe und Beratung zur Antragstellung gibt die IFB unter 040-24846 213 und unter www.ifbhh.de/foerderprogramm/fahrradabstellanlagen.
Leitfaden „Fahrradparken im Quartier“
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat zudem Empfehlungen für die Planung von Fahrradabstellanlagen herausgegeben. Der Leitfaden „Fahrradparken im Quartier“ zeigt für Grundstücke in unterschiedlichen städtebaulichen Typologien Lösungen auf. Er ist zu finden unter dem Link www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter/
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