Seit dem 13. Juli gilt in Hamburg eine neue Verordnung zum Baulandmobilisierungsgesetz. Das bundesweite Gesetz gibt Kommunen zusätzliche Instrumente an die Hand, um für Entlastung in angespannten Wohnungsmärkten zu sorgen – und ein solcher liegt in Hamburg vor. Daher hat der Senat den Weg geebnet für Baugebote, die gezielt Wohnungsbau anordnen. Kommunale Vorkaufsrechte für Bauland können durch die Stadt nun stärker in Anspruch genommen werden und Baugenehmigungen für Wohnungsbau können einfacher erteilt werden. Der Gesetzgeber hat dafür eine zusätzliche Rechtsgrundlage für die Befreiung von bestimmten Festsetzungen in Bebauungsplänen geschaffen.
Drei Instrumente stechen heraus
Von den seit dem 13. Juli geltenden Maßnahmen sind drei Instrumente besonders wichtig für die Entwicklung des Hamburger Wohnungsmarkts. Zuerst ist das die Möglichkeit, Baugenehmigungen im Zweifel unabhängig vom Bebauungsplan zu erteilen. Konkret heißt das: Über den Bebauungsplan hinausgehende Geschosszahlen oder Anbauten können einfacher genehmigt werden. Ein weiteres Instrument dient der Verhinderung von Spekulation: das Baugebot. Die Stadt Hamburg kann anordnen, dass Grundstücke unter bestimmten Umständen mit Wohneinheiten bebaut werden müssen. Dadurch wird, ganz im Wortsinn des Gesetzestitels, Bauland mobilisiert. Gegen Spekulation zielt auch das dritte Instrument: das gestärkte kommunale Vorkaufsrecht. In einem Beispiel: Früher reichte es, einen Zaun oder einen Schuppen auf ein brachliegendes Grundstück zu bauen, um das Vorkaufsrecht der Stadt Hamburg auszuhebeln. Das ist nun nicht mehr möglich.
Das Umwandlungsverbot ist geplant
Weitere Werkzeuge, die der Stadt Hamburg durch das Baulandmobilisierungsgesetz zur Verfügung stehen, sind die Aufhebung des Planrechts und eine neue Regelung für die Intensität der Bebauung. Für die Zukunft ist ein Umwandlungsverbot geplant, das Mieterinnen und Mieter in Hamburger Quartieren mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt schützen soll.
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Hamburger Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen:
„Das Baulandmobilisierungsgesetz bietet große Chancen für mehr bezahlbaren Wohnraum, den wir in Hamburg dringend brauchen. Deshalb haben wir uns auf Bundesebene intensiv dafür eingesetzt und hart darum gerungen. Mit der Verordnung stellen wir sicher, dass die Neuerungen jetzt schnell und effektiv zum Tragen kommen. Wir erweitern dadurch die Palette an Maßnahmen, mit denen wir für Entlastung auf dem angespannten Hamburger Wohnungsmarkt sorgen. Gezielt auf den Wohnungsbau zugeschnittene Baugebote und gestärkte Vorkaufsrechte ermöglichen es der Stadt, entschlossen gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Auf den ersten Blick unscheinbarer, aber enorm wertvoll sind auch die erleichterten Baugenehmigungen im Befreiungswege: Sie geben uns innerhalb des bestehenden Planrechts mehr Spielraum für den dringend benötigten Wohnungsneubau.“
Bei Fragen rund um Bauen, Wohnen und Mieten in Hamburg wenden Sie sich an den Hamburger Shop von Wentzel Dr. – wir beraten Sie gern!